Rechtsprechung
   LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,58758
LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16 (https://dejure.org/2016,58758)
LG Ansbach, Entscheidung vom 13.06.2016 - 1 T 516/16 (https://dejure.org/2016,58758)
LG Ansbach, Entscheidung vom 13. Juni 2016 - 1 T 516/16 (https://dejure.org/2016,58758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,58758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ermäßigte Vergütung des Insolvenzverwalters bei Tätigkeit in einem nach dem 01.07.2014 beantragten Verbraucherinsolvenzverfahren

  • ra.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15

    Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren: Erstellung

    Auszug aus LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16
    Dies gilt unabhängig davon, ob man alleine auf das beim Schuldner vorhandene Aktivvermögen abstellt (so HmbKomm-InsO/Rüther, 5.Auflage, 2014, § 5 Rn. 34 und Gortan in NZI 2016, 339, 340) oder auch die Wertung des § 304 II InsO heranzieht (LG Stuttgart, NZI 2016, 145, 146 und Haarmeyer/Mock, Insolvenzrechtliche Vergütung, 5.Auflage, 2014, § 3 Rn. 119).

    Rechtsanwälte also Organe der Rechtspflege können dabei als geeignete Stelle i.S.d. § 13 InsVV angesehen werden (LG Stuttgart, NZI 2016, 145, 146).

    Dieser Abschlagsbetrag ergibt sich aus der Wertung des § 13 InsVV der einen Abschlag von 20% vorsieht (LG Stuttgart, NZI 2016, 145, 147) und der Tatsache, dass auch unabhängig von § 13 InsVV die Voraussetzungen des § 3 II e) InsVV vorlägen.

  • AG Ansbach, 20.04.2016 - 4 IK 255/14

    Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters - Abschlag von der

    Auszug aus LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16
    Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 20.04.2016, Az. 4 IK 255/14, abgeändert:.

    Die sofortige Beschwerde vom 27.04.2016 richtet sich gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 20.04.2016, Az: 4 IK 255/14 (Bl. 111 ff d.A.), durch welchen die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters festgesetzt wurden.

    Hinsichtlich der Berechnung der Regelvergütung und der zu erstattenden Auslagen ist auf den Beschluss des Amtsgerichts Ansbach vom 20.04.2016 Az: 4 IK 255/14 zu verweisen.

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZB 249/04

    Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters; Festsetzung von Zu- und Abschlägen

    Auszug aus LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16
    Entgegen dem Wortlaut der Norm müssen die Anforderungen nur alternativ nicht kumulativ vorliegen (vgl. BGH NZI 2006, 464, 466).

    Es reicht also aus, wenn die Anforderungen derart gering sind, dass die Regelvergütung des § 2 I InsVV als nicht mehr angemessen betrachtet werden kann (BGH NZI 2006, 464, 466).

  • BGH, 16.06.2005 - IX ZB 285/03

    Rechtsfolgen des Verschlechterungverbots im Beschwerdeverfahren betreffend die

    Auszug aus LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16
    Das Beschwerdegericht ist nicht gehindert, einzelne Abschläge zum Nachteil des Beschwerdeführers anders zu bemessen als das Insolvenzgericht, soweit es den Vergütungssatz insgesamt nicht zu seinem Nachteil ändert (BGH, NZI 2005, 559, 560).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht